Das einzigartige Riedbach Openair, welches auf dem Areal des Schützenhauses in Bubendorf stattfindet, bietet eine einmalige und familiäre Atmosphäre.
Das regionale, kleine und feine Festival präsentiert Unterhaltung vom Feinsten, mit
Newcomer-Bands bis zu alten Hasen, welche die professionelle Festivalbühne entern und die Zuschauer in ihren Bann
ziehen.
Rockin' Friday:
Öffnung Festivalgelände 18:00 Uhr
Feelgood Saturday:
Öffnung Festivalgelände 17:00 Uhr
Verpflegung, Getränke
Für das leibliche Wohl wird mit verschiedenen Verpflegungsständen rundum gesorgt.
Auf dem Festivalgelände gibt es ein reichhaltiges Angebot an Getränken und Esswaren. Mitgebrachte Getränke werden bei der Eingangskontrolle abgenommen. Ebenfalls dürfen im Fesivalareal bezogene Getränke beim Verlassen des Geländes nicht mitgenommen werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Auf dem Gelände wird mit Konsumationskarten à 20.- oder 50.- bezahlt. An der zentralen Kasse können die Karten mit Bargeld, Debit-, Kreditkarte oder Twint bezogen werden.
Das Austragungsgelände / Anreise
Das Festgelände ist ab den ÖV-Haltestellen Unterdorf und Zentrum zu Fuss in 10-15 Min. erreichbar. Auf dem Gelände des Schiessplatzes „Blomd“ stehen genügend Parkplätze für Autos und Fahrräder zur Verfügung. Näheres findet ihr unter Anreise.
Handicapierte Musikfans
Das Festivalgelände ist leider nicht rollstuhlgängig, wir verfügen daher auch nicht über behindertengerechte Toiletten.
Jugendschutz
Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf und die Abgabe von:
- Wein und Bier an unter 16-jährige
-Alcopops, Spirituosen usw. an unter 18-jährige
Sanität
Im Schützenhaus befindet sich ein Samariter-Raum. Für kleinere ambulante Behandlungen wendet euch bitte direkt dahin. In Notfällen gewährleisten sie zusammen mit dem Sicherheitspersonal die schnellste Verbindung zum Rettungsdienst.
Sicherheit
Während des Festivalbetriebes ist unser Sicherheitspersonal für die Sicherheit zuständig. Den Weisungen des SIcherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, auch nicht für Fahrlässigkeit, für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung